Vorstösse bei der Gemeinde Glarus Nord
Parkierungskonzept: blaue Zonen mit zwei Stunden Parkzeit
Der Gewerbeverein schlägt vor, die Parkzeit der blauen Zone ist mittels zusätzlicher Anzeige (gem. Art. 48 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes) auf zwei Stunden festzulegen.
In unseren kleinen Ortschaften läuft der Einkauf anders ab als in Grossstädten: Beispielsweise Näfels ist für die Konsumenten der umliegenden Ortschaften der erste «Hotspot» mit einer breiten Palette an Produkten und Dienstleistungen, welche – einmal parkiert - zu Fuss erreichbar sind. Es ist als wahrscheinlich zu betrachten, dass z.B. ein Kunde vom Kerenzerberg a) mit dem Auto anreist und b) mehrere Einkäufe kombiniert – aus dieser Sicht ist eine Stunde Parkzeit sehr knapp bemessen und die Folge wäre ein Ausweichen auf die nahe gelegenen Grosshändler im Näfels, Netstal, Glarus oder Ausserkantonal, wo Parkplätze direkt vor den Fachmärkten angeboten werden.
Der Gewerbeverein Glarus Nord ist der Meinung, dass diese Zusatzsignalisation mit der Einführung des Parkierungskonzeptes einfach berücksichtigt werden kann und massgeblich zum Erhalt der Detailhandelsgeschäfte in den Ortschaften von Glarus Nord beiträgt.
Parkkartenlösung für Handwerker
Der Gewerbeverein erkennt die Zielsetzungen des Parkierungskonzeptes als gute Lösung, jedoch sollte für die Handwerker und Service-Fachleute eine unbürokratische Lösung geschaffen werden.
Die Vorschläge lauten wie folgt:
- Handwerksbetriebe können eine Tages-, Monats- oder Jahreskarte beantragen
- die Parkkarte berechtigt zum Parkieren auf allen Parkplätzen im Gemeindegebiet, von Montag-Samstag 06-18 Uhr
- Nutzung ausschliesslich für gewerbliche Zwecke.
- Pro Parkkarte können max. drei Fahrzeuge des Betriebs eingetragen werden
- Handwerkerbetriebe mit Sitz in der Gemeinde/im Kanton erhalten eine Ermässigung
Der Gewerbeverein erkennt die Zielsetzungen des Parkierungskonzeptes als gute Lösung, jedoch sollte für die Handwerker und Service-Fachleute eine unbürokratische Lösung geschaffen werden.
Diese beiden Themen wurden bei der Gemeinde an entsprechender Stelle schriftlich platziert. Der Gewerbeverein hofft auf eine gemeinsame und konstruktive Lösungsfindung.